Wieviele Arbeitsstunden sind Pflicht?
Laut Spartenordnung müssen pro Jahr 20 Pflichtstunden geleistet werden.
Das Ausbringen der Schlengel im Frühjahr sowie das Einholen der Schlengel im Herbst sind Pflichtveranstaltungen, deren Zeit auf die 20 Stunden angerechnet wird.
Es sind also zu leisten:
20 Stunden Minus Schlengel Einholen Minus Schlengel Ausbringen.
Und das sind nicht mehr viele, das schafft jeder!
Die über die Pflichtstunden hinaus geleisteten Arbeitsstunden können nur bis zur Höhe des Sommerliegegeldes angerechnet werden.
TIPP: Wer Arbeit sucht, wendet sich an den Geländewart, Hallenwart, Hafenmeister oder Spartenleiter.
Es gibt IMMER etwas zu tun!
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